Häufige Fragen
Die Erstsitzung dauert i.d.R. 90 Minuten, die Folgesitzung dann meist 60 Minuten. Wenn Sie es wünschen, z.B. weil Sie einen langen Anfahrtsweg haben, sind auch längere Behandlungszeiten möglich.
Für Selbstzahler betragen die Kosten: Folgesitzung à 60 Minuten: 100 €, Erstsitzung à 90 Minuten 150 €
Für Privatversicherte betragen die Kosten ca. 130 (Folgesitzung), ca. 195 € (Erstsitzung). Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH, Maximalsatz). Bei Bedarf rechne ich bei PKV-Rechnungen einen variablen Selbstbehalt auf (maximal 30 € pro Sitzung), falls die GBüH-Gebühren unter dem oben genannten Honorar von 195 € bzw. 130 € liegen.
Für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren beträgt das Honorar pro Therapiesitzung
- für Osteopathie und Pohltherapie:
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bei privater Krankenversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung: ca. 100 €
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bei Selbstzahlern: 60 € (30 Minuten), 75 € (45 bis 60 Minuten)
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Für Kinder zwischen 13 und 17 Jahren beträgt das Honorar pro Therapiesitzung
- für Osteopathie und Pohltherapie:
- bei privater Krankenversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung: ca.130 €
- bei Selbstzahlern: 75 € (45 bis 60 Minuten)
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Für Kinder zwischen 1 und 17 Jahren beträgt das Honorar für Sprachtherapie pro Therapiesitzung (ca. 45 Minuten): 95 €
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Die Therapiesitzungen dauern normalerweise zwischen 45 und 60 Minuten.
Ich kann das Honorar für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung bzw. Ihre Heilpraktiker-Zusatzversicherung in Posten i.d.R. gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (Maximalsatz) aufschlüsseln. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen leider i.d.R. nicht. Osteopathie-Leistungen werden jedoch von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung vor Therapiebeginn zu den jeweiligen Bestimmungen und informieren mich dann bei Therapiebeginn.
Schwangeren im zweiten und dritten Schwangerschaftstrimester, Neugeborenen und Babies bis zum Alter von 1 Jahr biete ich meine osteopathischen Behandlungen für 60 € je Sitzung an, als Entgegenkommen für die Jüngsten (Preis gilt für Selbstzahler). Neugeborenen und Babies bis 1 Jahr biete ich - sofern mir zeitlich möglich - zusätzlich Hausbesuche an, um ihnen die Strapazen der Anfahrt zu ersparen. Hierbei berechne ich keine Kosten für den Weg.
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen Osteopathie-Leistungen, sofern Sie sich vor Behandlungsbeginn ein Privatrezept für Osteopathie von einem Arzt ausstellen lassen.
Unter https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/ bekommen Sie einen Überblick, welche Krankenkasse wieviel erstattet.
Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Behandlungsbeginn nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse, da ich für die Richtigkeit der Angaben von https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/ keine Gewähr übernehmen kann.
Andere heilpraktische Leistungen und auch sprachtherapeutische Leistungen werden leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Allerdings gibt es oft für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit eine private Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen, die dann bis zu einem bestimmten jährlichen Höchstbetrag Behandlungskosten i.d.R. großteils erstattet.
Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen:
Die Erstattung der Kosten durch private Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen unterscheidet sich teilweise sehr erheblich. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn, ob, in welcher Höhe, für welche Behandlungen und Verordnungen Ihre Versicherung die Kosten für Heilpraktiker- bzw. Sprachtherapie-Behandlungen übernimmt.
Heilpraktische Leistungen rechne ich i.d.R. im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Manchmal muss die Gebührenordnung jedoch auch überschritten werden.
Wenn Sie frühzeitig Gewissheit haben wollen, wie Ihre Versicherung erstattet, sprechen Sie mich gerne vor Therapiebeginn an. Ich erstelle Ihnen dann entweder einen konkreten Kostenvoranschlag oder sie erhalten bereits mit der zweiten Therapiesitzung eine Rechnung, die sie dann einreichen können.
Sprachtherapeutische Leistungen werden i.d.R. von privaten Krankenversicherungen teilweise erstattet. Für eine Erstattung ist ein vorab ausgestelltes Privat-Rezept für Logopädie vom HNO-Arzt erforderlich.
Seit dem 7.4.2023 besteht keine gesetzliche Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen mehr. Sollten Sie es wünschen, dass ich, Sie oder wir beide während unseres Kontakts eine Maske tragen, so können wir das gerne tun. Bitte teilen Sie mir Ihren Wunsch mit.
Sollten Sie Erkältungssymptome haben, bitte ich Sie, eine FFP2-Maske in der Praxis zu tragen.
Sollten Sie Corona-positiv sein, ist keine Behandlung möglich. Bitte sagen Sie vereinbarte Termine im Vorfeld ab.